UNSERE FAHRLEHRER

Tomas Eggebrecht
0172 / 7 30 19 00
Fahrlehrer der Klassen:
A
A2
A1
B
B96
BE
AM
Mofa
Moderator ASF-Seminare, Ausbildungsfahrlehrer für Fahrlehreranwärter!

Susan Eggebrecht
0175 / 5 40 00 21
Fahrlehrerin der Klassen:
B
B96
BE
Zuständig für den gesamten Schriftverkehr!

Niko Hoffmann
0175 / 5 40 00 34
Fahrlehrer der Klassen:
A
A2
A1
B
B96
BE
AM
Mofa
Moderator russischer Unterricht!

Bruno Böhret
Fahrlehrer der Klassen:
A
A2
A1
B
B96
BE
AM
Mofa

Christian Schulemann
01522 / 9 55 88 17
Fahrlehrer der Klassen:
A
A2
A1
B
B96
BE
AM
Mofa
UNSER SERVICE
Klasse B
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre im Rahmen des „Begleitenden Fahrens”)
- Eingeschlossene Klassen: AM und L
- Anmerkung: Mitführen von Anhängern: Alle Anhänger bis 750 kg zG. Bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Klasse BE
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG und bis 3.500 kg zG.
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre im Rahmen des “Begleitenden Fahrens”)
- Vorbesitz: Klasse B erforderlich!
Klasse B96
- Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre im Rahmen des “Begleitenden Fahrens”)
Klasse A
- A) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
- B) Dreirädirge Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kw.
- Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg);
- Bei zweijährigem Vorbesitz von A2 = 20 Jahre
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge = 21 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Klasse A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Klasse A1
- Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: AM
Klasse AM
- A) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
- B) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 m³ Hubraum.
- C) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
- D) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse L
- A) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
- B) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: keine
Mofa
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, max. 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
- Mindestalter: 15 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Anmerkung: Mofa-Prüfbescheinigung